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Das Reverse-Charge-Verfahren

  • Bernd Strieder
Das Reverse-Charge-Verfahren betrifft Veranstaltende, die Leistungen aus dem EU-Ausland beziehen, zum Beispiel von Künstler*innen oder Technikfirmen. In diesen Fällen muss die Umsatzsteuer vom empfangenden Unternehmen selbst abgeführt werden. Was das konkret bedeutet, welche Pflichten damit verbunden sind und worauf bei der Rechnungsstellung zu achten ist, erklärt dieser Beitrag.