Ermäßigter Steuersatz bei Veranstaltungen in Clubs und Spielstätten: Ein Überblick

Publiziert am 18.06.2025

Welche Veranstaltungen profitieren vom ermäßigten Steuersatz? Der Beitrag erklärt die steuerlichen Rahmenbedingungen für Clubs, beleuchtet Grauzonen und zeigt, wann elektronische Musik als kulturelle Leistung anerkannt wird.

Für die Kreativwirtschaft, insbesondere für Clubs und Spielstätten, ist die Steuerfrage von großer Bedeutung. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für kulturelle Veranstaltungen bietet dabei eine wertvolle Entlastung, die jedoch nicht immer klar geregelt ist. Seit einigen Jahren herrscht Unsicherheit darüber, welche Veranstaltungen und Spielstätten diesen ermäßigten Steuersatz von 7 % in Anspruch nehmen können. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die aktuelle Lage und beleuchten, wie sich die Regelungen auf Veranstalter und Betreiber auswirken.

Hintergrund: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen, die als förderungswürdig im Sinne des Gemeinwohls eingestuft werden. Darunter fallen Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen und ähnliche kulturelle Ereignisse. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Veranstalter zahlen weniger Steuern und können so ihre Kosten besser decken, was besonders für kleinere Clubs und Spielstätten von großer Bedeutung ist.

Allerdings gibt es bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes einige Grauzonen. Nicht jede Veranstaltung, die in einem Club oder einer Spielstätte stattfindet, wird automatisch als kulturell eingestuft. Insbesondere in der elektronischen Musikszene oder bei Veranstaltungen, die eine Mischung aus Kunst und kommerziellen Elementen darstellen, ist die Abgrenzung oft schwierig. Hier entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt, ob der ermäßigte Steuersatz angewendet werden kann oder nicht.

Was fällt unter den ermäßigten Steuersatz?

Nach der aktuellen Gesetzeslage gelten bestimmte Veranstaltungen eindeutig als kulturell förderungswürdig und können somit den ermäßigten Steuersatz von 7 % in Anspruch nehmen. Dazu zählen:

Konzerte: Live-Musikveranstaltungen, bei denen Künstler*innen live auftreten und Musikstücke aufführen, fallen in der Regel unter den ermäßigten Steuersatz. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um klassische Musik, Rock, Pop oder andere Genres handelt.

Theater und Kabarett: Auch Theaterstücke, Kabarett und andere szenische Darbietungen profitieren von dem ermäßigten Steuersatz, da sie kulturell und künstlerisch wertvoll sind.

Lesungen und Vorträg*: Bei literarischen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen wie Lesungen oder Vorträgen wird der ermäßigte Steuersatz ebenfalls angewendet, da sie dem kulturellen Austausch und der Bildung dienen.

Die Grauzonen: Clubs und elektronische Musik

Eine der größten Unklarheiten betrifft Veranstaltungen in Clubs, insbesondere im Bereich der elektronischen Musik. Clubs sind oft nicht nur Veranstaltungsorte für Konzerte, sondern bieten auch DJ-Sets, die als kulturell-künstlerische Darbietung gewertet werden können. DJs, die Musik live auflegen und durch ihre künstlerische Leistung das Publikum unterhalten, können unter bestimmten Bedingungen den ermäßigten Steuersatz beanspruchen.

Hier kommt es jedoch stark auf die **Einschätzung des Finanzamts** an. Ein reines Abspielen von Musik ohne künstlerische Eigenleistung des DJs wird eher nicht als kulturell anerkannt und fällt damit unter den regulären Steuersatz von 19 %. Es muss eine gewisse künstlerische Schöpfungshöhe vorliegen, um als kulturelle Veranstaltung im Sinne des Steuerrechts zu gelten. In der Praxis führt diese Unterscheidung häufig zu Konflikten, da die Abgrenzung zwischen einer kommerziellen Musikdarbietung und einer künstlerisch-kulturellen Veranstaltung nicht immer eindeutig ist.

Anforderungen an Spielstätten und Veranstalter

Damit eine Veranstaltung in einem Club oder einer Spielstätte den ermäßigten Steuersatz nutzen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die **künstlerische Ausrichtung** der Veranstaltung. Es muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine kulturell wertvolle Darbietung handelt. Hierzu zählen:

- Live-Darbietungen von Künstler*innen: Egal ob Musiker*innen, DJs oder Performances – eine live vorgetragene und kreative Leistung ist der Schlüssel, um den ermäßigten Steuersatz zu rechtfertigen.

- Künstlerische Kuratierung: Wenn der Club oder die Spielstätte ein klar erkennbares künstlerisches Konzept verfolgt, etwa durch die Auswahl besonderer Künstler*innen, kann dies als kulturelle Leistung anerkannt werden.

- Förderung der Kultur: Auch wenn eine Veranstaltung oder der gesamte Betrieb eines Clubs auf die Förderung kultureller Zwecke abzielt, kann dies ein Indiz dafür sein, dass der ermäßigte Steuersatz gerechtfertigt ist.

Vorteile für Veranstalter und Spielstätten

Für Veranstalter und Betreiber von Clubs und Spielstätten bietet der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhebliche finanzielle Vorteile. Der Unterschied zwischen 19 % und 7 % Umsatzsteuer kann gerade bei größeren Veranstaltungen Tausende Euro ausmachen. Diese Ersparnisse helfen nicht nur dabei, die Betriebskosten zu decken, sondern schaffen auch Spielraum für Investitionen in das Programm oder die Infrastruktur.

Zudem wird durch die Entlastung kleinerer Veranstalter und kultureller Institutionen ein wesentlicher Beitrag zur **Förderung der Kultur** geleistet. Insbesondere in Zeiten, in denen Clubs und Spielstätten mit steigenden Kosten und den Nachwirkungen der Corona-Pandemie kämpfen, ist der ermäßigte Steuersatz ein wichtiger Baustein zur Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft.

Fazit: Chancen und Herausforderungen des ermäßigten Steuersatzes

Der ermäßigte Steuersatz bietet eine wertvolle Entlastung für kulturelle Veranstalter, Clubs und Spielstätten, ist jedoch in der Anwendung nicht immer eindeutig. Insbesondere im Bereich der elektronischen Musik gibt es oft Unsicherheiten darüber, ob eine Veranstaltung als kulturell anerkannt wird. Für Betreiber und Veranstalter ist es daher wichtig, sich intensiv mit den Anforderungen des Steuerrechts auseinanderzusetzen und im Zweifelsfall Beratung in Anspruch zu nehmen.

Letztlich trägt der ermäßigte Steuersatz dazu bei, kulturelle Vielfalt zu fördern und Spielstätten in ihrer wichtigen Rolle als kulturelle Zentren zu unterstützen. Er hilft dabei, den Spagat zwischen wirtschaftlichem Überleben und kulturellem Anspruch zu meistern und so die kreative Szene zu stärken.