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Das Reverse-Charge-Verfahren

  • Bernd Strieder
Das Reverse-Charge-Verfahren betrifft Veranstaltende, die Leistungen aus dem EU-Ausland beziehen, zum Beispiel von Künstler*innen oder Technikfirmen. In diesen Fällen muss die Umsatzsteuer vom empfangenden Unternehmen selbst abgeführt werden. Was das konkret bedeutet, welche Pflichten damit verbunden sind und worauf bei der Rechnungsstellung zu achten ist, erklärt dieser Beitrag.
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Ermäßigter Steuersatz bei Veranstaltungen in Clubs und Spielstätten: Ein Überblick

Welche Veranstaltungen profitieren vom ermäßigten Steuersatz? Der Beitrag erklärt die steuerlichen Rahmenbedingungen für Clubs, beleuchtet Grauzonen und zeigt, wann elektronische Musik als kulturelle Leistung anerkannt wird.