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Electronic Business - GEMA

Electronic Business - GEMA Wie der Konzerttarif für DJs die Abrechnungslücke zwischen Club und Künstler schließt  In der Club- und Festivalszene begegnet mir oft ein verständlicher Frust: Veranstalter zahlen pflichtbewusst ihre GEMA-Gebühren, hören aber im Backstage von den gebuchten DJs, dass die Vergütung für den Auftritt „irgendwo im System“ hängen geblieben ist. Das führt schnell zu der Annahme, die GEMA sei eine undurchsichtige Blackbox. Als GEMA-Delegierter und Dozent kenne ich diese Sorgen aus hunderten Gesprächen. Doch oft liegt die Ursache nicht bei der GEMA selbst, sondern in strukturellen Hürden bei der Tarifwahl und fehlenden Datenketten. Mit dem globalen Aufstieg der elektronischen Musik hat sich auch die Lizenzierung weiterentwickelt. Ein DJ ist heute längst nicht mehr nur der „Plattenaufleger“ im Hintergrund, sondern häufig der Headliner. Genau diesem Umstand trägt die GEMA Rechnung, indem DJ-Sets mit Konzertcharakter seit 1. Januar 2022 über den Tarif U-K (Unterhaltungsmusik bei DJ-Konzerten) abgerechnet werden. Diese Öffnung des Konzerttarifs für die elektronische Musikszene ist für Veranstalter und Künstler eine enorme Chance. 1. Die Tarif-Einordnung: M-V, U-V oder U-K? Die Weichenstellung beginnt bei der Anmeldung. Oft werden hier aus reiner Gewohnheit Tarife gewählt, die der Realität eines modernen elektronischen Events nicht mehr gerecht werden: • M-V / U-V (Veranstaltungen mit Tonträgern / Livemusik zur Unterhaltung): Diese Tarife sind primär für Events gedacht, bei denen die Musik die Geselligkeit untermalt (z.B. klassische Partys, Hintergrundmusik). Bei DJ-Abenden ohne Konzertcharakter ist meist der Tarif M-V maßgeblich. Die Berechnung erfolgt hier häufig pauschal auf Basis der Veranstaltungsfläche (m²) und des Eintrittsgeldes. • U-K (Konzerte): Dieser Tarif greift, wenn die Musikdarbietung im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht. Was früher der Live-Band vorbehalten war, gilt heute ganz offiziell für den DJ Live Act. Der wirtschaftliche Faktor des U-K Tarifs: Ein Irrglaube ist, dass der U-K Tarif grundsätzlich teurer sei. Die Realität ist weitaus differenzierter und umsatzbasierter: Der Tarif ist gestaffelt und berechnet sich nach dem reinen Kartenumsatz. So fallen beispielsweise bei bis zu 2.000 Besuchern 5,75 % der Einnahmen an (bei größeren Events steigend bis 8 %).Ein entscheidender Hebel zur weiteren Kostensenkung sind zudem Verbands- oder Gesamtnachlassverträge: Mitglieder entsprechender Organisationen profitieren hier häufig von einem Nachlass in Höhe von 20 % auf die Vergütungssätze. Für Veranstalter hat das einen massiven Vorteil: Anders als bei einer reinen Flächenberechnung (wo ein halbleerer Raum genauso viel kostet wie ein voller), skaliert der U-K Tarif mit dem tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg des Abends an der Kasse. 2. Der Artist-Benefit: Vom Tarif-Fundament zur Einzelabrechnung Warum ist die exakte Wahl zwischen U-V und U-K für Künstler so entscheidend? Der Grund liegt in der grundlegenden Abrechnungsstruktur der GEMA. Wird ein DJ-Abend pauschal über den Tarif M-V (Hintergrundmusik) gemeldet, findet strukturbedingt überhaupt keine Einzelabrechnung der gespielten Werke statt. Die Gebühren fließen automatisch in die kollektive Verteilung und werden nach statistischen Schlüsseln ausgeschüttet. Erst die korrekte Einstufung als konzertähnliches Event über den Tarif U-K öffnet rechtlich und technisch die Tür zur Direktverteilung – also der punktgenauen Zuordnung der Gelder zu den tatsächlich gespielten Tracks. Das Branchenproblem der fehlenden Daten: Doch dieser Tarif allein reicht nicht aus. Das zeigt ein Blick auf die sogenannte „Programmabdeckung“, welche die GEMA jährlich zur Hauptausschüttung am 1. Juni veröffentlicht. Diese Quote stellt das Verhältnis von bezahlten Veranstaltungen zu tatsächlich eingereichten Musikfolgen dar. Die Faktorentabelle für das Nutzungsjahr 2024 offenbart hier ein handfestes Problem: In vielen Segmenten liegt die Abdeckung nur bei rund 62 % bis 75 %. Das hat nichts mit dem Tarif an sich zu tun, sondern zeigt schlichtweg, dass bei einem enormen Anteil der abgerechneten Events die Setlisten bei der GEMA nicht eingehen. Die fatale Folge und der direkte Profit: Ohne eingereichte Setlist ist die GEMA blind. Selbst im U-K Tarif können die vom Veranstalter pflichtbewusst gezahlten Gebühren ohne diese Daten nicht den gespielten Werken zugeordnet werden. Sie wandern dann als Zuschlag (NPA) doch wieder in die kollektive, statistische Verteilung. Der Urheber, dessen Track an diesem Abend die Crowd bewegt hat, geht für diese konkrete Nutzung leer aus. Die Setlistenmeldung im U-K Tarif ist somit die absolute Grundvoraussetzung, damit überhaupt eine werkgenaue Ausschüttung stattfinden kann. Der Urheber profitiert somit direkt von der Nutzung seiner Werke, und der Veranstalter hat die Gewissheit, dass seine Lizenzgebühren punktgenau die Artists unterstützen, die seinen Abend musikalisch getragen haben. Ein oft übersehener Fakt, der den Clubbetreiber direkt wirtschaftlich betrifft: Fehlt die Setliste und wird sie nicht fristgerecht (in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung) übermittelt, kann die GEMA einen Zuschlag von 10 % auf die reguläre Lizenzgebühr erheben. Aus einer reinen Nachlässigkeit in der Datenübermittlung wird somit schnell eine handfeste finanzielle Mehrbelastung für den Veranstalter. 3. Die VR-Ö Haftungsfalle: Digitale Kopien im Blick Ein wichtiges technisches Detail im elektronischen Bereich ist der Tarif VR-Ö (Vervielfältigungsrechte). Da DJs heute fast ausschließlich mit Laptops und digitalen Kopien (MP3, WAV) arbeiten, müssen diese Dateien für die öffentliche Wiedergabe lizenziert sein. Oft herrscht hier Verwirrung über die Zuständigkeiten. Die klare rechtliche Trennung: Während Sie als Veranstalter für das Aufführungsrecht (U-K) zahlen, ist der DJ selbst der Kunde der GEMA für seine digitalen Kopien (VR-Ö). Sie müssen die Lizenzgebühr für den Laptop des DJs also nicht bezahlen. Das Risiko für den Club: Dennoch trägt der Veranstalter die übergreifende rechtliche Verantwortung für die Veranstaltung. Werden auf Ihrer Bühne offenkundig unlizenzierte oder illegale Kopien öffentlich wiedergegeben, können Sie im Rahmen der sogenannten „Störerhaftung“ ins Visier von Urheberrechtsklagen geraten. Praxis-Tipp: Ein einfacher vertraglicher Zusatz im Gastspielvertrag, in dem der DJ schriftlich bestätigt, dass er seine Musiksammlung ordnungsgemäß nach dem Tarif VR-Ö lizenziert hat, ist heute Branchenstandard. Er schiebt die juristische Verantwortung dorthin zurück, wo sie hingehört – zum DJ – und schützt Sie als Veranstalter vor unangenehmen rechtlichen Überraschungen 4. Fazit: Setlisten als gemeinsames Navigationssystem Die Einordnung von DJs als Künstler im Konzerttarif U-K war ein überfälliger Meilenstein für die Szene. Doch das System funktioniert nur, wenn Veranstalter und DJs zusammenarbeiten. Verstehen Sie sich als Veranstalter als „Enabler“ für Ihre Acts. Fordern Sie die Setlisten aktiv ein (z.B. durch den GEMA-Online-Link). Wer den U-K Tarif nutzt und Setlisten übermittelt, zahlt keine Gebühren mehr in eine Blackbox, sondern leistet direkten, messbaren Support für die gebuchten Künstler.
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Slow Touring – Musiktourneen im Zeichen von Nachhaltigkeit und Entschleunigung

  • Martina Zurhold
Erläuterung des Prinzips Slow Touring, mit Praxisbeispielen und Fördermöglichkeit.
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Tour-Rider im Musikgeschäft – zwischen Technik, Komfort und Nachhaltigkeit

  • RockCity // Martina Zurhold
Ein Tour-Rider ist weit mehr als nur eine Wunschliste für Künstler:innen – er ist ein verbindlicher Anhang zum Veranstaltungsvertrag, der regelt, was für eine reibungslose Show notwendig ist. Der Beitrag erläutert die unterschiedlichen Arten von Tour-Ridern und stellt den 2025 gelaunchten interaktiven Green Touring Rider von RockCity Hamburg und Music Declares Emergency vor.
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Arbeitsschutzorganisation für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft (SQO9)

Dieser Qualitätsstandard beschreibt für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft die grundsätzlich notwendigen Aspekte für eine wirksame Arbeitsschutzorganisation.
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Auswahl, Aufgaben und Beauftragung einer Veranstaltungsleitung (SQO6)

Diese Praxishilfe beschreibt die Funktion, Aufgaben und Anforderungen sowie die Beauftragung der Veranstaltungsleitung im Sinne der versammlungsstättenrechtlichen Vorschriften auf Grundlage der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO).
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Botschaft der Nacht - Konzepte Europäischer Nachtbürgermeister*innen und Night Ambassador Organisationen im Vergleich

„Nachts sind alle Katzen grau“ sagt ein bekanntes Sprichwort, das es so oder so ähnlich in unterschiedlichen Sprachen gibt. Die dunkle Taghälfte vermag es, Unterschiede zu verwischen und zu nivellieren, was Begegnungen aller Art sowie abenteuerliche Erlebnisse begünstigt. Nächte werden seit jeher zum einen zur Erholung, zum anderen für Vergnügungen genutzt. Das Nachtleben hat für alle eine andere Bedeutung. Sicherlich jede:r ist schon in den Genuss einer schrill-dynamischen Nacht gekommen, aus denen die Geschichten entstehen, die man später von seiner verrückten Jugend erzählen wird. In der vorliegenden Arbeit soll es um das urbane Nachtleben gehen, welches sich um Clubbesuche, laue Sommernächte im Freien und genreübergreifender Liebe zur Musik dreht - und um Politik, sozusagen um Nacht-Politik. Doch wie passt das alles zusammen?
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Über das Paradoxon (Sub-)Kulturen zu Organisieren - Institutionalisierungsprozesse und Bildung von Allianzen vs. distinktives Verhalten im Kontext der Corona-Pandemie

Liese Kingma, Martina Brunner und ich, Kordula Kunert, wollten eigentlich zusammen auf dem Podium sitzen im Rahmen des Balance Festivals, doch Corona sah das anders. Also sprachen wir wenigstens in einem Videochat über die Besonderheiten, Unwägbarkeiten und Chancen von kulturellen Institutionalisierungsprozessen. Denn zunehmend werden subkulturelle Distinktionsmechanismen überwunden, um mittels Bildung von Allianzen für die Interessen der Clubkultur einzustehen. Ich fragte die beiden wie sie mit diesem Paradoxon in ihrer Praxis umgehen.
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Studie zu Clubs und Livemusikspielstätten in Leipzig (CLIV 2024)

  • Laura Oppermann
  • Markus Schubert
  • Jörg Kosinski
Die CLIV 2024 zielt darauf ab, ein tiefgreifendes Verständnis der Clubs und Livemusikspielstätten in Leipzig zu entwickeln. Sie richtet sich sowohl an lokale Akteur*innen des Nachtlebens und politische Akteur*innen der Stadt als auch an kulturelle Institutionen. Sie soll dabei unterstützen, die Bedürfnisse und Präferenzen der Besuchenden und Betreibenden von Clubs und Livemusikspielstätten besser zu verstehen und letztlich die Grundlage für die städtische „Zukunftsstrategie“ bilden.
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VOR GESCHLOSSENER TÜR: Über das Clubsterben in Leipzig

Im Sommer traf ich T. Für ein Interview über das Ende seines Kulturbetriebes 4Rooms. Er war so freundlich ein wenig zu erzählen über die Entwicklung, die er im Leipziger Osten direkt vor seiner Tür beobachten konnte. Und was das für einen Einfluss hatte: Auf seine Gäste, auf das Quartier, auf seinen Veranstaltungsbetrieb und auf ihn. Gemeinsam erörterten wir, auf welcher Seite der Gentrifizierung er eigentlich steht.
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CO₂-Bilanzierung in der Live-Kultur: Der neue CO₂-Kulturstandard nach KBK/KBK+ schafft Orientierung

Warum Klimabilanzierung auch in der Live-Kultur an Bedeutung gewinnt Ob Clubshow, Konzertreihe oder Veranstaltungsort mit laufendem Betrieb – für Akteur:innen der Live-Kultur ist Nachhaltigkeit längst mehr als ein Ideal. Die Klimakrise ist Realität, steigende Energiepreise und wachsende Erwartungen von Förderinstitutionen, Mitwirkenden und Publikum setzen viele Veranstalter:innen unter Handlungsdruck. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein dafür, dass auch die Live-Kultur Verantwortung trägt – als öffentlicher Resonanzraum, als sozialer Treffpunkt und als kreatives Labor für eine nachhaltige Zukunft. Doch wie wird man in der Praxis konkret handlungsfähig? Der erste Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Transformation ist die Kenntnis über den eigenen CO₂-Fußabdruck. Nur wer die eigenen Emissionen kennt, kann gezielt reduzieren. Was es dafür braucht: verständliche, realistische und einheitliche Werkzeuge – genau hier setzt der neue CO₂-Kulturstandard nach KBK/KBK+ an.
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Awareness in der Veranstaltungsbranche: Einstieg und Ideen für die Praxis & Best Practices von BDKV-Mitgliedern

Was bedeutet Awareness eigentlich genau? Wie hängt sie mit Diversität zusammen? Und warum lohnt sich die Auseinandersetzung mit diesen Themen für die Konzert- und Veranstaltungsbranche? Diese Fragen stehen im Zentrum des neuen Guidebooks „Awareness in der Veranstaltungsbranche“, das der BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft jetzt veröffentlicht hat. Das Besondere daran: Das Handbuch wurde nicht nur auf Initiative der Mitgliedsunternehmen entwickelt – es wurde auch maßgeblich von ihnen mit Inhalten gefüllt. Damit spiegelt es die aktuelle Praxis in der Branche wider und bietet konkrete Ansätze, wie sich Awareness-Strukturen in Veranstaltungsunternehmen sinnvoll und machbar umsetzen lassen. Die Mitarbeit und Unterstützung durch Act Aware e.V. runden das Guidebook ab.
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How To Report: Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Veranstaltungsbranche

Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) werden auch in Deutschland immer mehr Unternehmen zu mehr Transparenz über ihr nachhaltiges Wirtschaften verpflichtet. Dabei ist es außerordentlich schwierig, den Überblick darüber zu bekommen, was genau zu tun ist und vor allem, an was man sich dabei orientieren kann. Antworten und eine dringend benötigte Hilfestellung liefert jetzt das BDKV-Guidebook „How To Report“, das in Zusammenarbeit der BDKV-Mitglieder mit den Nachhaltigkeitsexpert*innen von Sustainable Venue und The Changency – Agentur für Nachhaltigkeit entwickelt wurde. Von diesem Guidebook werden die Unternehmen bei den bürokratischen Aufgaben entlastet und zu Weiterentwicklungen inspiriert.
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Businessplan für ein Musikwirtschaftszentrum

Dieser Businessplan zeigt, wie ein denkmalgeschütztes Industriegebäude durch gezielte Maßnahmen zu einem kreativen Zentrum für Musikwirtschaft und Kultur umgestaltet werden kann. Der Plan bietet eine fundierte Analyse inklusive Finanzplanung, SWOT- und Risikoanalyse sowie Rechtsformempfehlungen und liefert damit auch für andere Raumentwicklungsprojekte der Kultur- und Kreativwirtschaft eine übertragbare Vorlage.
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Das Reverse-Charge-Verfahren

  • Bernd Strieder
Das Reverse-Charge-Verfahren betrifft Veranstaltende, die Leistungen aus dem EU-Ausland beziehen, zum Beispiel von Künstler*innen oder Technikfirmen. In diesen Fällen muss die Umsatzsteuer vom empfangenden Unternehmen selbst abgeführt werden. Was das konkret bedeutet, welche Pflichten damit verbunden sind und worauf bei der Rechnungsstellung zu achten ist, erklärt dieser Beitrag.
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Smart Home Technologie im Club

Der Beitrag erklärt, wie smarte Gebäudetechnik in Clubs eingesetzt werden kann, um Energie zu sparen und Personal zu entlasten. Anhand von zwei Praxisbeispielen – Uebel & Gefährlich (mit externem Anbieter) und dem Klunkerkranich (DIY-Ansatz) – zeigt der Artikel Wege zur Umsetzung und gibt einen Leitfaden für den Einstieg in smarte Steuerungssysteme.
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Das Lernportal der DSEE

  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mit ihrem Lernportal bietet die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Weiterbildungsformate zu Themen wie Finanzierung, Nachwuchsgewinnung und Digitalisierung an.
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Lexikon der Rechtsbegriffe bei Veranstaltungen

  • EVENTFAQ
Von A wie AGB bis W wie Wetter
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Clubbetreibermodelle – Eine kleine Rechtsformkunde

  • Karsten Schölermann
Wer einen Club gründen will, steht vor der Wahl der passenden Rechtsform – ein Schritt mit weitreichenden Folgen. Der Artikel beleuchtet die gängigen Modelle von Einzelunternehmen über GbR und GmbH bis zum Verein. Dabei zeigt er verständlich Chancen, Risiken und typische Fallstricke auf und hilft Gründer*innen, die rechtliche Basis für einen erfolgreichen Clubbetrieb richtig zu wählen.
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Zukunft neu denken: Wie Megatrends dabei helfen Wandel zu gestalten

  • Christiane Varga
Wie lässt sich die Zukunft der Livemusikbranche in einer Welt voller Wandel gestalten? Megatrends können dabei helfen, sich in Zeiten tiefgreifender Veränderungen zu orientieren, neue Fragestellungen zu entwickeln und gemeinsam an frischen Lösungen zu arbeiten.
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Awareness ist kein Festivaljob - Verantwortliches Miteinander durch systemische Awareness

Der Artikel „Awareness ist kein Festivaljob“ aus der Broschüre des #HackSexism - Social Hackathon gegen Sexismus und sexualisierte Gewalt auf Festivals betont, dass Awareness-Arbeit mehr ist als eine Dienstleistung auf Veranstaltungen. Er fordert eine dauerhafte, strukturelle Verankerung von Awareness in der gesamten Festivalorganisation, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken.